Sie war etwas in die Jahre gekommen, die Satzung der Akademie Schwerin. Im Kern spiegelte sie bislang vielfach noch unsere Gründungsjahre. Mit einer grundlegend überarbeiteten Satzung gab sich der Trägerverein unseres Hauses per Beschluss der Mitgliederversammlung am 25. November 2021 nun ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges „Gerüst“, das den Rahmen unserer Arbeit – politische Bildung und demokratiefördernde Projekte – widerspiegelt und trägt. Ein kurzer Auszug aus der neuen Satzung verdeutlicht diesen Ansatz und unterstreicht Wertebindung und Überparteilichkeit zugleich:
„Zwecke des Vereins sind die Volksbildung und die Förderung des demokratischen Staatswesens. Diese Vereinszwecke werden durch politische Bildungsangebote und Projekte verwirklicht, die (…) zur politischen Meinungsbildung beitragen und Kenntnis und Akzeptanz der Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fördern (…). Dies geschieht insbesondere durch die Konzeption und Realisierung von überparteilich ausgerichteten Angeboten zur politischen Bildung (und durch) die Konzeption und Realisierung von Projekten, welche bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zugunsten der Normen und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie fördern, sich umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befassen und diese objektiv und neutral würdigen (…).“
Zur vollständigen Vereinssatzung der Akademie Schwerin geht es hier