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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Akademie Schwerin e.V. – Haus für Politik, Wirtschaft und Kultur in Mecklenburg Vorpommern (nachfolgend Akademie Schwerin genannt) verpflichtet sich, jedes ihrer Veranstaltungsangebote und Projekte mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt zu planen.
  2. Die Veranstaltungen der Akademie Schwerin stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme offen. Jeder Interessent wird rechtzeitig vor einer Veranstaltung über alle organisatorischen Rahmenbedingungen, Programmablauf, Inhalt und Referenten informiert. Sämtliche Angebote der Akademie werden im Internet publiziert.
  3. Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer / jeder Veranstaltungspartner hat das Recht, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Die Akademie Schwerin behält sich vor, bei Absage unterhalb dieser Frist bis zu 50 % des Teilnehmerbeitrags bzw. des Beitrags gemäß angemeldeter Gruppengröße als Stornogebühr zu erheben. Abweichende Absprachen mit einzelnen Partnern der Akademie Schwerin – insbesondere bei Gruppenbuchungen – bleiben hiervon unberührt.
  4. Eine Reduzierung des Teilnehmerbeitrags für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nur zeitweise an einer Veranstaltung teilnehmen, ist in der Regel nicht möglich.
  5. Von der Akademie Schwerin unverschuldete bzw. nicht zu beeinflussende Abweichungen oder Veränderungen bei Bildungsangeboten werden, soweit sie dadurch den angestrebten Inhalten und Lernzielsetzungen nicht grundsätzlich widersprechen, vom Teilnehmer akzeptiert. Sie begründen keine Schadensersatz- und/oder Minderungsansprüche gegenüber der Akademie.
  6. Die durch Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu entrichtenden Beiträge können entweder in bar direkt oder bargeldlos unter dem codierten Zahlungsgrund (Datum und Titel der Veranstaltung) auf das Konto der Akademie eingezahlt werden – Anzahlungen werden dabei berücksichtigt. Die Einzahlung der Gesamtsumme erfolgt in der Regel nach Abschluss der Veranstaltung.
  7. Bei Gruppenbuchungen ist die Gesamtsumme einmalig durch den Vertragspartner zu den unter Pkt. 6 genannten Bedingungen zu entrichten.
  8. Als Veranstaltungsunterlagen gelten die ausgeschriebenen und im Internet publizierten Programme.
  9. Die Akademie Schwerin hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Außer bei abweichenden Einzelabsprachen beträgt diese Mindestteilnehmerzahl 10 Personen.
  10. Das Mindestalter zur Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie Schwerin beträgt in der Regel 14 Jahre, bei Förderung einer Veranstaltung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 16 Jahre.
  11. Veranstaltungspartner und Teilnehmerinnen/ Teilnehmer von Veranstaltungen der Akademie Schwerin erklären mit Buchung einer Weiterbildungsveranstaltung oder Abschluss eines Vertrags die Anerkennung der AGB der Akademie Schwerin.

Schwerin, März 2021